Mary Scherpe vs Burda: Art Lawyer Jens Brelle über Urheberrecht im Internet

Short-Story
Die Studentin und Bloggerin Mary Scherpe staunte nicht schlecht, als sie in der Zeitschrift Young“ des Burda-Verlags ihre Fotos entdeckte (ihre Beschreibung des Falles hier). Zuvor hatte sie einen Anruf von einer Freundin bekommen, die ihr zur Veröffentlichung gratulierte. Doch Mary Scherpe hatte ihre Bilder überhaupt nicht an den Burda-Verlag verkauft, oder sonst zur Verfügung gestellt.
Wie kam der Verlag dann an die Fotos?

Im Internet betreibt Mary Scherpe u.a. einen Blog namens „Stil in Berlin“. Dort stellt sie ihre Fotos von Personen ein, die ihr bei ihren Streifzügen durch die Hauptstadt modisch besonders gut gefallen haben.
Der Burda-Verlag wird also durch den Blog an die Fotos gekommen sein und das auch noch, ohne der Studentin ein Honorar dafür zu zahlen. Doch Mary Scherpe wollte Verlag nicht klein begeben und stellte ein Honorar plus einen Aufschlag für die Verletzung ihrer Urheberrechte in Rechnung. Burda zahlte das einfache Honorar, auf die Zahlung des Aufschlags verzichtete man. Auch auf Mahnungen reagierte man nicht.
Scherpe schaltete einen Anwalt ein. Burda gab ihr zu verstehen, dass wenn sie an ihr Geld kommen wolle, sie klagen müsse. Und das tat sie nach kurzem Zögern dann auch tatsächlich. Am 12. Oktober soll das Urteil fallen.
Das Magazin Young“ wurde übrigens eingestellt…

Die Rechtslage
Auch im Internet gilt das Urheberrecht. Der Urheber entscheidet, ob seine Werke von einem Dritten genutzt werden dürfen. Erforderlich ist also in jedem Fall die eindeutige Genehmigung des Urhebers. Dabei entscheidet der Urheber auch, wer seine Werke veröffentlichen darf, in welcher Art und Weise das geschieht, zu welchem Zeitpunkt das Werk erstmals veröffentlicht wird und ob er sein Recht auf Namensnennung geltend macht.
Räumt der Urheber einem Dritten Nutzungs-/ Verwertungsrechte an seinem Werk ein, so hat der Urheber auch ein Recht auf eine angemessene Vergütung.

Sollte man tatsächlich feststellen, dass eigene Werke ohne ausdrückliche Genehmigung durch einen Dritten genutzt werden, so kann der Dritte zunächst abgemahnt werden. Unter Setzung einer angemessen Frist fordert man den Rechteverletzer dazu auf, die Veröffentlichung zu unterlassen, bzw. man verlangt eine entsprechende Vergütung für die Nutzung der Bilder. Bei der Berechnung einer angemessenen Vergütung kann man sich an den von der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM) jährlich veröffentlichten Tabellen orientieren. Die sog. MFM-Tabellen stellen auch für Gerichte eine Orientierungshilfe dar.

Soll es gar nicht erst zu einem Rechtsstreit kommen, kann man sein Urheberpersönlichkeitsrecht auch durch alternative Lizenzen, sog. Creative Commons schützen. Bei Creative Commons handelt es sich um eine Non-Profit-Organisation mit dem Ziel, Kreativen zum einen eine einfache Möglichkeit zur Erteilung von Lizenzen an die Hand zu geben und zum anderen, mehr Inhalte für die Allgemeinheit zur freien Verfügung zu stellen.
Creative Commons bietet insgesamt sechs Lizenzmodelle an, für deren Handhabung man nicht zwingend Jura studiert haben muss. Schon am Namen des Lizenzmodells ist zu erkennen, was der Urheber erlaubt und was nicht. Dabei wird auch differenziert zwischen einer kommerziellen und einer nicht-kommerziellen Nutzung, bzw. Bearbeitung.

Im Zweifel ist juristische Unterstützung durch einen Experten unabdingbar. Und auch als kleiner“ Blogger muss man gegen die großen“ Verlage etc. nicht gleich den Kopf in den Sand stecken. Auch Mary Scherpe hat sich durch den Burda Verlag nicht abschrecken lassen. Sie kämpft weiter um ihr Recht, es geht ihr auch ums Prinzip.

„Art Lawyer“ Jens O. Brelle ist Anwalt für Urheberrecht, Medienrecht und Intellectual Property in Hamburg.

Links
Mary Scherpes Beschreibung des Falles
de.creativecommons.org
www.mittelstandsgemeinschaft-foto-marketing.de
www.irights.info